[991] Beystêcken, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist, eine Sache neben der andern stecken; ingleichen figürlich: jemanden beystecken, oder beystecken lassen, ihn eines geringen Verbrechens wegen auf kurze Zeit in das Gefängniß setzen lassen. Daher die Beysteckung.