[992] Der Beytrag, des -es, plur. die -träge, von dem folgenden Verbo. 1) Die Mitwirkung einzelner Dinge zur Hervorbringung eines gemeinschaftlichen Ganzen, und was jedes einzelne Ding dazu mitwirkt. Ein Ganzes, welches aus dem gemeinschaftlichen Beytrage aller Theile entstehet, deren jeder zur Bildung des Subjectes das Seinige thut. 2) In engerer Bedeutung, thätige Mitwirkung zur Vollendung einer Quantität, und dasjenige, was man dazu beyträgt. Einen Beytrag thun. Ein Beytrag an Geld, an Getreide, an Lebensmitteln u.s.f. 3) * Ein Zusatz zu einer Schrift; ein Nachtrag; doch nur im Oberdeutschen.