[1125] Bordiren, verb. reg. act. aus dem Franz. border, mit einem Borte, oder einer Borte versehen. Ein Kleid bordiren, es mit Borten besetzen. Ein bordirtes Kleid. Die Beete, die Gänge in einem Garten bordiren, sie mit einer Einfassung versehen. Die Niedersachsen sagen statt dessen borden, verborden, die Hochdeutschen aber auch verbrämen. Daher die Bordirung, plur. die -en, so wohl die Handlung des Bordirens, als auch dasjenige, womit eine Sache bordiret oder eingefasset wird; das Bordirbret, des -es, plur. die -er, ein zierlich ausgeschnittenes Bret, die Vorhänge vor Fenster und Thüren daran zu befestigen.