[1153] Das Brandmahl, des -es, plur. die -e, ein durch Brennen verursachtes Mahl oder Zeichen; besonders das Zeichen, welches Missethätern angebrennet wird. Ingleichen, eine Narbe, oder ein Zeichen von einem Brande auf der Haut. Ehedem auch das Brandmark, im Oberdeutschen eine Brandmase, Brandmaser. Figürlich. Durch die so in Gleißnerey Lügenredner sind und Brandmahle in ihrem Gewissen haben, 1 Tim. 4, 2; denen ihr Gewissen ihre bösen Handlungen auf eine unwiderstehliche Art vorwirft.
Anm. In der gemeinen Sprechart ist von diesem Worte auch der Niedersächsische Plural Brandmähler üblich.