[1159] Der Brassen, des -s, plur. ut nom. sing. ein Nahme, welcher einer gedoppelten Art eßbarer Flußfische gegeben wird. 1) Der Bleihe, Cyprinus Brama, L. welche in den Oberdeutschen Gegenden die Brachse, Brachsme, in Österreich die Brächs, um Cöln Beysem, in den Niederdeutschen Gegenden aber Brasse genannt wird. 2) Dem Sparus, L. welcher in Oberdeutschland gleichfalls die Brachsme heißt, und wohin der Goldbrassen, der Meerbrassen, der Steinbrassen, und der Zahnbrassen gehören. In beyden Fällen soll der Nahme von dem breiten Körper herrühren, indem bradsum auch im Angelsächsischen breit bedeutet.
Adelung-1793: Brassen
Brockhaus-1911: Brassen [2] · Brassen