[1171]Der Brauwirth, des -es, plur. die -e, ein Schenkwirth, welcher zugleich das Recht hat, sein benöthigtes Bier selbst zu brauen; der Besitzer einer Brauschenke.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1171.