[1182] Brêmmern, verb. reg. act. in Schächten, welche die gehörige Teufe zu einem zweymännischen Schachte noch nicht haben, oder in deren Absätzen, die Erze und Berge herauf ziehen, welches alsdann von Einem Manne geschiehet; vermuthlich von Bremse, so fern solches eine Handhabe oder Kurbel bedeutet, womit die Welle bey dem Bremmern umgedrehet wird.