[1261] * Das Burgding, des -es, plur. die -e, in den mittlern Zeiten, das Gericht, welches der Besitzer einer Burg über die seinem Gerichtszwange untergebenen Leute hält; im Österreichischen das Landgericht. S. Ding.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1261.