[1266] Das Burggrafthum, des -es, plur. die -thümer, wie das vorige in der zweyten Bedeutung. Zuweilen auch nur in geringerer Bedeutung, eine geringere Burg mit einigen dazu gehörigen Gütern, welche von einem Stifte oder Fürsten jemanden unter der Bedingung zu Lehen gegeben wurde, entweder Kriegsdienste dafür zu leisten, oder die Burg zu beschützen.