[1300] Canonisiren, verb. reg. act. in der Römischen Kirche, zum Heiligen erklären. Daher die Canonisirung, noch häufiger aber die Canonisatiōn, die feyerliche Handlung, in welcher solches geschiehet, die Canonisations-Bulle u.s.f. Von Canon, so fern dieses Wort auch das Verzeichniß der Heiligen bedeutet, eigentlich, in dieses Verzeichniß eintragen.