[1302] 2. Capelliren, verb. reg. act. bey den Seidenarbeitern, die Enden der von den Seideneyern abgeweisten Sträne aufsuchen und umbinden, zu welchem Ende die Sträne auf das Capellir-Holz gespannet werden. Hier rühret das Wort aus dem Ital. Capo her, welches auch das Ende eines Fadens bedeutet.
Adelung-1793: Capelliren (1)