[1305] Der Capitulār, des -en, plur. die -en, ein Canonicus oder Ordensglied, welches das Recht hat, dem Capitel, oder der Versammlung seines Ordens oder seiner Gesellschaft beyzuwohnen; bey den Domslistern und den Ritterorden auch wohl ein Capitular-Herr. Aus dem mittlern Latein. Capitularis und Capitularius.