Capitular, der

[1305] Der Capitulār, des -en, plur. die -en, ein Canonicus oder Ordensglied, welches das Recht hat, dem Capitel, oder der Versammlung seines Ordens oder seiner Gesellschaft beyzuwohnen; bey den Domslistern und den Ritterorden auch wohl ein Capitular-Herr. Aus dem mittlern Latein. Capitularis und Capitularius.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1305.
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