[1338] Der Clarếtt, des -es, plur. inus. 1) Ein noch am häufigsten in Niedersachsen übliches Wort, einen gemachten oder gewürzten Wein anzudeuten, dergleichen Kirschwein, Schleenwein u.s.f. ist; in welcher Bedeutung Claratum und Claretum schon in dem Lateine der mittlern Zeiten vorkommt. S. Hippokras. 2) Ein blaßrother, besonders Französischer Wein; aus dem Franz. Clairet, ein Bleicher.