Clarett, der

[1338] Der Clarếtt, des -es, plur. inus. 1) Ein noch am häufigsten in Niedersachsen übliches Wort, einen gemachten oder gewürzten Wein anzudeuten, dergleichen Kirschwein, Schleenwein u.s.f. ist; in welcher Bedeutung Claratum und Claretum schon in dem Lateine der mittlern Zeiten vorkommt. S. Hippokras. 2) Ein blaßrother, besonders Französischer Wein; aus dem Franz. Clairet, ein Bleicher.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1338.
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