[1342] Der Cómmenthūr, des -s, plur. die -e, in den geistlichen Ritterorden, ein Ritter, welcher eine Ordenspfründe verwaltet, ein Befehlshaber, der die Güter des Ordens verwaltet; ein Gebierhiger, im mittlern Lateine Commendarius, Commendator. Daher der Haus-Commenthur, ein solcher Ritter, der einem Ordenshause vorgesetzet ist; der Land-Commenthur, der den Commenden einer ganzen Provinz vorstehet, und einer von den Capitularibus ist, welche den Großmeister wählen. S. Balley. Im gemeinen Leben wird dieses Wort oft in Comter und Comthur zusammen gezogen, älterer Verstümmelungen zu geschweigen.
Adelung-1793: Land-Commenthur, der · Haus-Commenthur, der · Groß-Commenthur, der