[1437] Der Deichgeschworne, des -n, plur. die -n, ein geschworner Aufseher über das Deichwesen, der über gewisse Bauerschaften und den dazu gehörigen Deichzug bestellet ist; an einigen Orten ein Deicheidiger, Deichheimrath, im Clevischen ein Heimrath. Dessen Amt heißt die Geschworenschaft, oder Deichgeschworenschaft.