Dienstbrief, der

[1489] Der Dienstbrief, des -es, plur. die -e. 1) Bey einigen Handwerkern, ein schriftliches Zeugniß, daß ein Gesell wirklich bey einem Meister gedienet, oder gearbeitet habe; die Kundschaft. 2) Im gemeinen Leben zuweilen auch eine Bestellung oder Urkunde, worin jemanden ein Dienst, d.i. ein Amt, versprochen wird.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1489.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika