[1490]Der Diensthêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Gegenden, derjenige, dem ein Unterthan Frohndienste leisten muß, und der oft noch von dem Gutsherren verschieden ist. Ingleichen der Hausherr, im Gegensatze seines Gesindes.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1490.