Dienstherr, der

[1490] Der Diensthêrr, des -en, plur. die -en, in einigen Gegenden, derjenige, dem ein Unterthan Frohndienste leisten muß, und der oft noch von dem Gutsherren verschieden ist. Ingleichen der Hausherr, im Gegensatze seines Gesindes.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1490.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika