[1522]Doppelzüngig, adj. et adv. eine gedoppelte Zunge habend, d.i. nicht bey einerley Rede bleibend, sich gern widersprechend. Daher die Doppelzüngigkeit. Logau hat auch das Hauptwort ein Doppelzüngler.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1522.