[1590]Dúrchfüttern, verb. reg. act. Ich füttere durch, durchgefüttert; den Winter hindurch füttern, d.i. erhalten, in der Landwirthschaft. Er hat sein Vieh insgesammt durchgefüttert.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1590.