[1624] Der Dutzbruder, des -s, plur. die -brüder, in den niedrigen Sprecharten, eine Person männlichen Geschlechtes, welche man aus Vertraulichkeit du nennet, wenn man gleich nicht durch die Bande des Blutes mit ihr verbunden ist; in der anständigern Sprechart des vorigen Jahrhundertes ein Dutzgenoß. Er ist mein Dutzbruder. Sie sind Dutzbrüder. Im Nieders. Dutzbroor, im Dän. Duusbroder. So auch die Dutzschwester, eine solche Person weiblichen Geschlechtes.