[1643] Die Ehefrau, plur. die -en, eine Person weiblichen Geschlechtes, welche mit einem Manne im Ehestande lebt; in der anständigern Sprechart, und wenn man solchen Personen Achtung schuldig ist, eine Ehegattinn; in den niedrigen Sprecharten, oder wenn man ohne Achtung von Personen spricht, ein Eheweib. Ist aber die Rede von vornehmen Personen, denen man Ehrfurcht schuldig ist, eine Gemahlinn. S. Ehegattinn.