[1647] Die Ehestiftung, plur. die -en. 1) Die Stiftung, d.i. Veranlassung und Vermittelung einer Ehe; ohne Plural. Daher der Ehestifter, die Ehestifterinn, Personen, welche eine Ehe zwischen zwey Personen stiften. 2) Der Vertrag zwischen zwey verlobten Personen in Ansehung ihres Eigenthumes in und nach der Ehe, und die Schrift, die denselben enthält; die Eheberedung, Ehe-Pacten u.s.f. Die Ehestiftung schreiben, Tob. 7. 16, 23.