[1655]Die Ēhrensáche, plur. die -n, eine Sache, d.i. ein Rechtsstreit, der jemandes Ehre betrifft. Ingleichen, eine Sache, die um des Wohlstandes willen unternommen wird.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1655.