Ehrschatz, der

[1659] Der Ehrschatz, des -es, plur. inus. ein nur noch in dem Lehensrechte übliches Wort, diejenige Abgabe zu bezeichnen, welche man dem Landesherren bey der Veränderung des Besitzers eines Lehens entrichten muß; S. Lehnsware. Daher, ehrschätzig, adj. et adv. den Ehrschatz zu entrichten verbunden. Ehrschätzige Güter, Güter, welche, so oft sie ihren Besitzer verändern, dem Lehensherren den Ehrschatz entrichten. Verehrschatzen, verb. reg. act. den Ehrschatz von einem Gute bezahlen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1659.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien:
Ähnliche Einträge in anderen Lexika