Eigennützig

[1674] Eigennützig, -er, -ste, adj. et adv. Eigennutz habend, Eigennutz verrathend, darin gegründet, in der letzen Bedeutung des vorigen Hauptwortes. Ein eigennütziger Mensch. Er ist überaus eigennützig. Eine eigennützige Liebe, eine eigennützige Freundschaft. Nutz hat in diesem und dem vorigen Worte die allgemeine Bedeutung alles dessen, was unsern Zustand vollkommener macht; in engerem Verstande, für zeitliches Vermögen, ist eigennützig, bemühet, sein zeitliches Vermögen, mit Ausschließung des Nutzens anderer zu vergrößern. Statt dieses Beywortes ist im gemeinen Leben auch interessirt, im Niedersächsischen aber naganern und Naganernhet, nagreepsk, nataansk, üblich, von taan, tehen, ziehen.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1674.
Lizenz:
Faksimiles:
Kategorien: