[1687]Einantworten, verb. reg. act. welches nur im gemeinen Leben üblich ist, für überliefern, einhändigen. Einem etwas einantworten. Daher die Einantwortung. S. Antworten Anm. und Überantworten.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1687.