[1690]Einbläuen, verb. reg. act. durch Bläuen oder Schlagen hinein bringen; doch nur figürlich und im gemeinen Leben. Einem etwas einbläuen, ihn durch Schläge zur Erlernung einer Sache nöthigen. Daher die Einbläuung. S. Bläuen.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1690.