[1698]Einfêhmen, verb. reg. act. im Forstwesen, in die Mast treiben. Schweine einfehmen, sie mit Bewilligung des Eigenthümers eines Waldes in die Buch- oder Eichelmast treiben. Daher die Einfehmung. S. Fehm.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1698.