[1700]Einfordern, verb. reg. act. herein fondern; doch nur von ausstehenden Geldsummen. Seine Schulden einfordern, einmahnen, eintreiben. Geld einfordern. Die Zinsen einfordern. Daher die Erforderung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1700.