Einfrieden

[1700] Einfrieden, verb. reg. act. welches nur noch hin und wieder im gemeinen Leben üblich ist, zur Sicherheit einschließen. Ein Stück Feld, einen Garten mit einer Mauer, mit einem Zaune einfrieden. Daher die Einfriedung. S. Friede und Befriedigung 1.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1700.
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