[1716] Einkramen, verb. reg. act. 1) Den Kram, d.i. die ausgelegten Waaren, einlegen; im Gegensatze des Auskramens. 2) Aufhören mit Kramwaaren zu handeln, darüber zu Grunde gehen. 3) Im Oberdeutschen wird dieses Wort auch für einkaufen gebraucht. So auch die Einkramung.