[1717] Einländisch, adj. et adv. was innerhalb eines Landes geschiehet, oder in demselben entsprossen ist, in Beziehung auf dieses Land; im Gegensatze des ausländisch. Einländische Waaren, Producte. Ein einländischer Krieg, ein innerlicher, bürgerlicher Krieg.
Anm. Ein stehet hier unläugbar für in, so fern diese Präposition die dritte Endung erfordert. Billig sollte daher dieses Wort nach dem Beyspiele der Niedersachsen inländisch lauten. Statt desselben ist im Oberdeutschen und Niedersächsischen auch hierländisch und binnenländisch üblich. In der letztern Mundart ist Inland und Ingeland ein innerhalb eines Gebiethes oder Bezirkes gelegenes Stück Landes, im Gegensatze des Auslandes oder Usgelandes.