[1720] Einliegen, verb. irreg. neutr. (S. Liegen,) welches das Hülfswort seyn erfordert, aber nur in einigen gemeinen Mundarten üblich ist, zur Miethe wohnen. Bey einem einliegen. Daher der Einlieger, des -s, plur. ut nom. sing. in Niedersachsen, ein Einwohner, der kein eigenes Haus hat, der nur bey andern zur Miethe wohnet; ein Häusler, Beysaß, Inste, Insaß. Im Bergbaue wird auch der Hüttenwächter ein Einlieger genannt.