[1725] Der Einnêhmer, des -s, plur. ut nom. sing. der da einnimmt; doch nur in der fünften Bedeutung des Zeitwortes, der dazu gesetzt ist, die Einkünfte eines andern in Empfang und[1725] Verwahrung zu nehmen, in welchem Verstande die Einnehmer eine Art öffentlicher Bedienten sind; die Einnehmerinn, plur. die -en, dessen Ehegattinn. Ein Geleitseinnehmer, Zolleinnehmer, Accis-Einnehmer, Steuereinnehmer, Obereinnehmer u.s.f.