Einnöthigen

[1726] Einnöthigen, verb. reg. act. in sich zu nehmen nöthigen. Man muß ihm die Arzeney jedes Mahl einnöthigen, durch vieles Bitten einzunehmen bewegen. Jemanden Speise und Trank einnöthigen. Daher die Einnöthigung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1726.
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