[1727]Einpflastern, verb. reg. act. von Pflaster, pavimentum. 1) Mit einem Pflaster umgeben, einschließen. Einen Ort einpflastern. 2) Mit in ein Pflaster bringen. Einen Stein mit einpflastern. So auch die Einpflasterung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1727.