[1727]Einplaudern, verb. reg. act. im gemeinen Leben. 1) Jemanden etwas einplaudern, ihn durch Plaudern davon überreden. 2) Jemanden einplaudern, ihn in den Schlaf plaudern.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1727.