[1736]Einschicken, verb. reg. act. abschicken, um einem andern übergeben zu werden, an jemanden schicken. Man hat mir die Briefe, die Waaren, noch nicht eingeschickt. Eine Klage, eine Bittschrift einschicken.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1736.