Einschleppen

[1740] Einschlêppen, verb. reg. act. hinein schleppen, in einigen Fällen. Verbothene Waren einschleppen, in das Land, in eine Stadt. Ein Schiff einschleppen, es vermittelst des Taues in den Hafen ziehen. Im Oberdeutschen sagt man auch, sich in einen Ort einschleppen, für einschleichen. Daher die Einschleppung.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1740.
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