[1740] Einschließen, verb. irreg. (S. Schließen,) welches in gedoppelter Gattung üblich ist. I. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, genau in die bestimmte Öffnung treffen. Das Schloß schließt nicht recht ein. Das Schloß will nicht einschließen. II. Als ein Activum. 1. Einschließen machen, in der Bedeutung des vorigen Neutrius. Hast du das Schloß gehörig eingeschlossen? 2. Vermittelst eines Schlosses einsperren, verbergen, verwahren, verschließen. Das Brot, die Eßwaaren einschließen. Sein Geld einschließen. Jemanden einschließen, das Zimmer, worin er sich befindet, verschließen; ingleichen ihn in Fesseln schließen. Jemanden eingeschlossen halten. Sich einschließen, sich mit jemanden einschließen. 3. In weiterer Bedeutung, einsperren. Einen Vogel in einen Käfig einschließen. Ingleichen einlegen, von Briefen, Packeten u.s.f. Einen Brief mit einschließen. Ich habe die Rechnung, das Packet mit eingeschlossen. 4. Figürlich. 1) Umgeben. Der Zaun, die Mauer schließt den Garten ein. Der Himmel schließt Gott nicht ein. Gott ist in keinen Raum eingeschlossen. Einen Garten, einen Weinberg mit einer Mauer, mit einem Zaune einschließen, einen Zaun, eine Mauer um dieselben aufführen. Eine Stadt mit Mauern, mit einem Walle einschließen. Eine Stelle in einer Schrift einschließen, sie mit Klammern oder halben Zirkellinien, welche daher Einschließungszeichen genannt werden, von den übrigen Theilen der Schrift absondern und unterscheiden. In engerer Bedeutung, eine Stadt, eine Festung einschließen,[1740] sie mit Truppen umgeben, und nichts hinein lassen, sie berennen, blockiren. Ein feindliches Corps einschließen, eingeschlossen halten, es auf diese Art mit Truppen umgeben. 2) Mit in etwas begreifen, eine Sache auf andere Gegenstände ausdehnen. Deutschland wurde mit in den Frieden eingeschlossen. Der Kaiser verlangte mit in das Bündniß eingeschlossen zu werden. Jemanden in sein Gebeth einschließen, für ihn bethen. Ich will ihn alle Tage in mein Gebeth einschließen, Gell. So auch die Einschließung, in allen Bedeutungen des Activi. S. auch Einschluß.
Anm. Insliazen kommt zwar schon bey dem Ottfried vor; allein es stehet daselbst für entschließen, aufschließen. Indessen findet sich in den heutigen Bedeutungen einsliezzen und ainsliuzzen schon in dem Schwabenspiegel.