[1741]Einschmieden, verb. reg. act. mit zusammen genietheten Fesseln zum künftigen Festungsbaue belegen, zum Unterschiede von dem Ausschmieden. Einen Dieb zum Festungsbaue einschmieden.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1741.