[1754]Einteigen, verb. reg. act. zu Teig machen, in Teig verwandeln; ingleichen, den Teig mit dem Sauerteige durcharbeiten, bey den Bäckern. Das Mehl einteigen. Ich eß ein selig Brot, mit Schweiß zwar eingeteiget, Logau.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1754.