Einthun

[1754] Einthun, verb. irreg. act. (S. Thun,) hinein thun, doch nur in den gemeinen Sprecharten und in einigen besondern Fällen. 1) Für einsperren, einschließen. Das Vieh einthun, es in den Stall sperren. Einen Dieb einthun, in das Gefängniß stecken.


Ach meine Jungfraun sind gefänglich eingethan,

Opitz.


Den Schenkeln schlug man Fessel an,

Er ward in Eisen eingethan,

Opitz.


2) Für einlegen. Waaren, Früchte, Getreide einthun, im Oberdeutschen, es an dem gehörigen Orte verwahren. Wein, Bier einthun, es zum Gebrauche in den Keller schaffen, einlegen. 3) Einhändigen, übergeben, in den niedrigen Sprecharten. Ein Mensch, der über Land zog, rufte seinen Knechten, und that ihnen seine Güter ein, Matth. 25, 14. Die Lande einzunehmen, die ihm der König eingethan hatte, 1 Macc. 11, 63. 4) Wechselbriefe einthun, in einigen Gegenden, für einhandeln, erhandeln.

Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1754.
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