[1763]Einzängeln, verb. reg. act. mit der Zange fassen, in der Zange befestigen; ein nur in den Hammerwerken übliches Zeitwort. Ein Stück Eisen einzängeln. So auch die Einzängelung.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1763.