Entblättern

[1817] Entblättern, verb. reg. act. der Blätter berauben, in der höhern, besonders dichterischen Schreibart.


Sie hatte selbst den Schmuck von Rosmarin entblättert,

Gryph.


Im Scherze auch von Blättern eines Buches.

Und was entblättern nicht der Haare Kräuseley,

Tobak und Käsekram, Confect und Specerey?

Hag.


Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1817.
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