[1820] Entfahren, verb. irreg. neutr. (S. Fahren,) welches das Hülfswort seyn erfordert. 1) Eigentlich, in der weitesten Bedeutung des Wortes fahren, von einer schnellen unerwarteten Bewegung von einem Orte weg. Die Art entfuhr dem Stiele. Der Fisch entfuhr mir unter den Händen. Noch mehr aber, 2) figürlich, von Worten und Tönen, wenn sie plötzlich und wider Willen, wenigstens ohne Bewußtseyn hervor gebracht werden. Bey diesen Worten entfuhr ihm ein Seufzer. Wie leicht kann uns nicht im Affect ein Wort wider unsern Willen entfahren! Bist du nicht selber Schuld, wenn mir ein Wort im Zorne entfähret? Wie denn einem Menschen ein Schwur entfahren mag, ehe denn ers dachte, 3 Mos. 5, 4.
Anm. Bey dem Ottfried und Notker bedeutet intfuarin und inpharen auch entfliehen. In einigen Niedersächsischen Urkunden kommt den Zoll entfahren, active, für verfahren, vor.