[1828] Entlasten, verb. reg. act. von einer Last befreyen, in der edlern Schreibart, so wohl eigentlich als figürlich, mit der zweyten Endung der Sache. Jemanden seiner Bürde entlasten. Auch das Iterativum entlästigen kommt in diesem Verstande zuweilen vor. Sich seiner Pflichten zu entlästigen, Rabener.