[1840] Entweihen, verb. reg. act. der Weihe berauben. 1) Eigentlich. Einen Priester entweihen, ihn des geistlichen Ordens, der Priesterweihe berauben, besonders in der Römischen Kirche, wo es mit vielen Feyerlichkeiten verbunden ist. 2) Wider die Heiligkeit eines Ortes handeln. Eine Kirche, einen Altar, heilige Örter entweihen. Für, den Sabbath entweihen, Es. 56, 6, gebraucht man im Hochdeutschen lieber entheiligen. Daher die Entweihung S. Weihen.