[1857] Das Êrbbūch, des -es, plur. die -bücher, in einigen Gegenden, ein Buch, in welchem die Erde, d.i. die eigenthümlichen Grundstücke der Unterthanen, nach ihrer Lage, ihren Besitzern, Abgaben u.s.f. verzeichnet sind; das Erbregister, Grundbuch, Saalbuch.