[1864]Der Êrbkōthsáß, des -ssen, plur. die -ssen, in Sachsen, ein Kothsaß, der sein Koth erb- und eigenthümlich besitzet, in Nieders. Erbkossäre, Erbköther, zum Unterschiede von dem, der nur zur Miethe darin wohnet.
Quelle:
Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Band 1. Leipzig 1793, S. 1864.